Verordnung & Kostenrückerstattung
Um Physiotherapie, Logopädie oder Ergotherapie bei uns in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie die vorab eine Verordnung Ihres Arztes oder Ärztin.
Diese Verordnung muss vor Therapiebeginn bzw. spätestens nach der 1. Therapie chefärztlich bewilligt sein (bei Ihrer Krankenkasse per Post/Fax/online oder persönlich). Bei Fragen dazu helfen wir Ihnen gerne!
Auf der Verordnung sollte zum Beispiel stehen:
10 x á 45min oder 60min Logopädie, Ergotherapie oder Physiotherapie.
Wir sind selbständige Wahl-TherapeutInnen bei der ÖGKK, BVAEB, SVS und KFA gelistet.
Für eine Teilrefundierung bei diesen Kassen können Sie nach Therapieende die bewilligte Verordnung gemeinsam mit der von uns ausgestellten Honorarnote einreichen.
Je nach Krankenkasse wird Ihnen ein prozentualer Anteil rückvergütet. Die Restkosten können je nach Vertrag durch Ihre Unfall- / Zusatzversicherung übernommen werden. Bitte klären Sie die jeweiligen Einzelheiten mit Ihrer zuständigen Versicherung ab.